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Maschinenbauer für energieeffiziente
Extrusions-Folgeanlagen und Komponenten

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Stanova Stanztechnik GmbH – kurz Stanova – nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Stanova maßgebend.
  3. Die Anschrift des Unternehmens lautet: Stanova Stanztechnik GmbH, Nunsdorfer Ring 29, 12277 Berlin. Geschäftsführerin ist Katrin Lechler. Die Webseite des Unternehmens ist stanova.de

Vertraulichkeit/ Datenschutz/ Urheberrechte

  1. An allen in Zusammenhang mit Angebot und Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen, Muster, Materialien, Ausrüstungen, Forschungs- und Planungsdaten etc., behält Stanova die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Stanova erteilt dazu dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit das Angebot nicht angenommen wird, sind diese Unterlagen unverzüglich an Stanova zurückzusenden.
  2. Bei Verletzung der Eigentums- und Urheberrechte muss der entstandene Schaden ersetzt werden.

Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise laut entsprechendem Angebot in Euro ab Werk. Die Kosten für die Transportpalette und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Besteller kann den Transport selbst durchführen. Stanova kann den Transport zum Selbstkostenpreis und zu Lasten des Bestellers organisieren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto von Stanova Stanztechnik bei der Ethikbank Eisenberg, IBAN DE15 8309 4495 0003 3205 29 zu erfolgen. Es gelten die Zahlungskonditionen 30 Tage netto, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Zurückbehaltungsrechte

  1. Stanova behält sich das Eigentum an sämtlichen von Stanova gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen vor. Der Käufer ist befugt, die Waren zu verarbeiten. In diesem Falle ist Stanova als Verkäufer Hersteller im Sinne des § 950 BGB, womit Stanova das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen erwirbt, während der Verarbeiter nur als Verwahrer anzusehen ist. Der Käufer darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich auf Stanova zu deren Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht Stanova gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzuges und auf Verlangen von Stanova hat er den Käufer unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Interventionskosten trägt der Käufer. Stanova verpflichtet sich, die Stanova zustehenden Sicherungen insoweit nach Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Vertragsrücktritt.

Lieferung

  1. Der Versand von Waren durch Stanova erfolgt auf der Grundlage der Incoterms 2020.
  2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Frachtkosten beim Versand von Ersatzteilen trägt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Besteller.
  3. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
  4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

Gewährleistung / Verjährung/ Haftungsausschluss

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Abnahme der von durch Stanova gelieferten Ware beim Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Stanova die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl von Stanova nachbessern oder Ersatzware liefern. Auf Wunsch können Mängel am Aufstellungsort behoben werden. In diesem Fall werden die Arbeitszeiten und die Kosten für bemängelte Teile vor Ort nicht berechnet; Reisekosten, Reisezeiten und -nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es ist Stanova stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer oder fehlerhafter Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Jegliche Veränderung an der Ware bedarf ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung der Herstellerin, sonst verfällt die Gewährleistung.

Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Stanova. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
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